Von Pedigree Dogs Exposed 2008 zur Crufts 2012… - Der DDC auch...

 

Auch der DDC widmet in der Ausgabe von Juni 2012 des uDD zwei Artikel den Veränderungen beim Kennel Club, teilweise in Bezugnahme auf die Aussagen des VDH und mit der ähnlichen Schlussfolgerung, dass in Deutschland die „strikte“ Zuchtordnung des DDC vor „englischen Verhältnissen“ schütze.

Diese Einschätzung hält einer genaueren Analyse in zahlreichen Punkten in keinster Weise stand. Zunächst einmal sollte hier nochmal wiederholt werden, dass der Vet Check auf der Crufts zum Ziel hat, beim untersuchten Hund die Auswirkungen rassespezifischer und im Standard festgeschriebener Eigenheiten des äusseren Erscheinungsbildes zu bewerten, die ein besonderes Risiko beherbergen, Ursache pathologischer Erscheinungen zu sein. Als Beispiel seien die Beschreibungen der Augenpartie des Clumber-Spaniels („Sie dürfen etwas Nickhaut zeigen, aber ohne Übertreibung.“) und des Bernhardiners („Natürlicher, gefestigter Lidschluss angestrebt; kleiner Knick mit wenig sichtbarer Bindehaut am Unterlid und kleiner Knick am Oberlid sind zulässig.“) erwähnt, die grenzwertig zu manifesten Augenpathologien (Ektropium, Macroblepharon) sind. Es ist nicht nachvollziehbar, inwiefern die  Zuchtordnungen automatisch solche standardbedingte Risiken eindämmen können sollten.

Im uDD wird zu recht angemerkt, dass die Dogge nicht zu den 15 „High Profile Breeds“ zählt, und vermutlich wird das auch nie der Fall sein, denn der Standard der Dogge umschreibt einen harmonischen sportlichen Hund ohne jede Neigung zu äußerlich sichtbaren Exzessen, die zu Pathologien abgleiten könnten. Dass die Dogge trotzdem auch gerade was die Augenpartie betrifft, ganz erhebliche Gesundheitsprobleme hat, liegt nicht am Standard, der im Gegenteil unzweideutig Augen „mit gut anliegenden Lidern“ beschreibt, sondern daran, dass dieser Punkt des Standards über Generationen häufig ignoriert wurde. Stattdessen wurde der euphemistische Begriff des mehr oder weniger „offenen Auges“ eingeführt, der das Ektropium zu einem mehr oder minder ausgeprägten Schönheitsfehler umwidmet. Es ist dies ein flagrantes Beispiel des Scheiterns der Selbstkontrolle durch die Zuchtvereine, die der VDH als ausreichend erachtet.

Auch ist der etwas herablassende Blick auf die „englischen Verhältnisse“ unangemessen in Anbetracht der Tatsache, dass der „General Code of Ethics“, eine für alle dem KC angehörigen Rassevereine verbindliche Vorschriftensammlung, seit seiner Verschärfung als Reaktion auf „Pedigree Dogs Exposed“ teilweise deutlich strenger ist als die deutschen Zuchtordnungen: So war ein Thema der Dokumentation das Töten gesunder Welpen aus rein kosmetischen Gründen: Neben den Rhodesian Ridgebacks wurden hier auch Deutschen Doggen mit nicht ausstellungstauglichen Farben erwähnt. In der aktuellen Fassung der „General Code of Ethics“ ist daher das Töten gesunder Welpen eindeutig untersagt, in der Zuchtordnung des DDC dagegen durch die geschickt gewählte Formulierung („Die Züchter haben alle aufgezogenen Welpen eine Wurfes zur Eintragung zu melden.“) implizit gebilligt. In der KyDD wird gar per Zuchtordnung explizit dazu aufgefordert, wie Zahl der aufgezogenen Welpen den Umgebungsverhältnissen anzupassen. („Die Zahl der aufzuziehenden Welpen richtet sich nach der Konstitution der Hündin sowie den Aufzuchtmöglichkeiten des Züchters.“). Die Farbverteilung der im Schwarz/Gefleckt-Farbschlag eingetragenen Welpen insgesamt, und insbesondere in einigen Zwingern, die so gut wie nie Grautiger am Leben erhalten, zeigt, dass Doggenzüchter in Deutschland massiv Gebrauch machen von der -tierschutzrechtlich illegalen- Toleranz der hier gültigen Zuchtordnung. Handlungsbedarf besteht hier in Deutschland, nicht in England.

In anderen zuchthygienischen Punkten ist der Kennel-Club ebenfalls strenger als die meisten deutschen Zuchtordnungen, so auch die des DDC: So bedarf es aus Gründen des Tierschutzes  einer Ausnahmegenehmigung, wenn eine Hündin mehr als 4 Würfe austragen soll. Die Zuchtordnung des DDC vermerkt lediglich, dass eine Hündin nur bis zur Vollendung des achten Lebensjahres zur Zucht verwendet werden darf…bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung der Deutschen Dogge von nicht einmal sieben Jahren ist das keine wesentliche Einschränkung der Zuchtnutzung.

 

Abschließend sollte noch einmal bemerkt werden, dass die Disqualifizierung der BoB-Hunde auf der Crufts hoffentlich nur der Anfang einer Bewegung ist, die vermehrte kompetente externe Kontrollen in den Mittelpunkt der Hundezucht stellt. Denn so lobenswert es ist, die äußerlich sichtbaren züchterische Exzesse zu ahnden, so ist es doch von noch wesentlich größerer Bedeutung für die Hunde und für deren Besitzer, dass mit der notwendigen und unabdingbar vereinsexternen Fachkompetenz  diejenigen Krankheiten  bekämpft werden, die zwar auf Ausstellungen nicht sichtbar sind, aber Gesundheit der betroffenen Hunderassen ruinieren und deren Lebenserwartung dramatisch verkürzen.