DDC-Herzuntersuchungen und der kleinste gemeinsame Nenner...

Der "kleinste gemeinsame Nenner" ist ein Minimalkonsens. Und genau diesen hat die Hauptversammlung des DDC am 20.10.2013 hinsichtlich der Herzuntersuchungspflicht für Deutsche Doggen beschlossen...

 

In Kurzform heißt das:
  1. Alle Deutschen Doggen müssen ab 01.01.2014 vor dem Zuchteinsatz eine Herzuntersuchung bei einem Tierarzt der Mitglied des Collegium Cardiologicum (CC) ist nachweisen.
  2. Diese ist spätestens nach zwei Jahren (oder nach der vom Untersucher auf dem Befundbogen angegebenen Zeitspanne) zu wiederholen.
  3. Die Ergebnisse werden in einer externen Datenbank durch das Collegium Cardiologicum gespeichert, gleichzeitig erfolgt eine Meldung an den Zuchtleiter.
  4. Eine Veröffentlichung der Daten durch den DDC ist nicht vorgesehen.Die Laufzeit beträgt mindestens drei Jahren, danach erfolgt eine wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse und die Festlegung eventuell notwendiger züchterischer Maßnahmen.
  5. Eine Einschränkung des Zuchteinsatzes aufgrund der Ergebnisse der Herzuntersuchung erfolgt derzeit nicht.
    [*redaktionelle Anmerkung, bitte hier klicken!]

Doggen.info hat im Vorfeld der Entscheidung versucht deutlich zu machen, welche Mindestanforderungen an eine sinnvolle Zuchtpolitik in Anbetracht der Analyse bereits vorliegender Daten zur DCM-Belastung in der Doggenpopulation zu stellen wären. Wohl wissend, dass diese durchaus vernünftigen und auch praktikablen Vorschläge auf der Hauptversammlung des DDC keine Chance haben werden. Ja wie sich zeigte war selbst die Annahme des durch den Hauptvorstand eingebrachten Antrags („Schallen light“ also) durchaus nicht sicher.

Nun kann man in Anbetracht einer aus verschiedenen Gründen zuchtpolitisch unzureichenden Entscheidung den puristischen Standpunkt einnehmen, dass eine solche Maßnahme nur kritisiert und nicht unterstützt werden sollte. Macht das Sinn? Bringt das die Gesundheit der Doggenpopulation voran?

Die Betreiber von Doggen.info haben an der Hauptversammlung teilgenommen und die Grenzen des „Machbaren“ mit abgesteckt. Und daher werden wir uns jetzt an unserer eigenen Forderung messen lassen:

„Jeder an der Wahl und der Umsetzung einer unzureichend umrahmten Schallpflicht direkt oder indirekt Beteiligte trägt eine Mitverantwortung für deren Konsequenzen.“

Das heißt für uns, den nun folgenden Prozess im Rahmen unserer Möglichkeiten sachlich-kritisch zu begleiten. Und dazu bedarf es einer unvoreingenommenen Analyse der Ausgangssituation.

 

Also tun wir zuerst etwas unter Kritikern eher ungewöhnliches – und beschreiben Chancen und Möglichkeiten, die sich trotz unzureichender Rahmenbedingungen eröffnen:

  1. Mindestens in den nächsten drei Jahren wird keine Dogge mit DDC-Zuchtzulassung zur Zucht eingesetzt, für die nicht ein aktuelles Herzultraschallergebnis vorliegt.
  2. Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass jetzt bereits in der Zucht befindliche Doggen (im Alter von derzeit 3 bis 4 Jahren), sofern sie bis Ende 2016 in der Zucht bleiben, im Erfassungszeitraum mindestens zwei Mal untersucht werden müssen, also auch im Alter von 5 bis 6 Jahren.
  3. Der Herzultraschall wird ausschließlich von spezialisierten Untersuchern (CC) durchgeführt, Ergebnisse anderer Art werden vom Verein nicht akzeptiert.
  4. Die Sammlung der Daten zwecks wissenschaftlicher Auswertung erfolgt ebenfalls durch das Collegium Cardiologicum, also durch Fachleute, die dank der Ereignisse rund um den DV gelernt haben sollten, einen zielführenderen Auswertungsvorgang anzustreben.

 

Kommen wir zu den schwerwiegendsten Schwachpunkten – und Möglichkeiten ihnen entgegenzuwirken:

  1. Die DCM ist eine Erkrankung des mittleren Lebensalters, daher sind Herzultraschallergebnisse von jüngeren Doggen (unter 5 Jahren) nur sehr begrenzt aussagekräftig. Eine Verpflichtung der Züchter, auch ihre aus der Zucht ausgeschiedenen Doggen in die Untersuchungen mit einzubeziehen, war nicht durchsetzbar. Ob eine „moralische Verpflichtung“ bei dem einen oder anderen greift (schon um die Gesundheitsvorsorge für seine Hunde zu gewährleisten, wiie sie ebenfalls auf der Hauptversammlung in der neu beschlossenen Veränderung der Ordnung zur Haltung der Deutschen Dogge festgelegt wurde) bleibt abzuwarten. In jedem Falle ist es aber sinnvoll, und dies sieht Doggen.info in nächster Zeit auch als ureigenste Aufgabe an, private Halter zur Teilnahme an der Studie zu animieren. JEDE Deutsche Dogge mit DDC-Papieren, die in den nächsten Jahren einem CC-Untersucher vorgestellt wird KANN an der Studie teilnehmen!
  2. Die Erfassung der Daten erfolgt anonymisiert, es wird seitens des DDC keine Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse geben. Hier bleibt zu hoffen, dass einerseits Züchter nicht auf die Werbung mit aktuell vorliegenden Gesundheitsbefunden ihrer Zuchttiere verzichten wollen, andererseits zu Zeiten der Datenvernetzung per Internet „Geheimnisse“ schwer zu hüten sind. Auch werden Züchter sicherlich die Erfahrung machen, dass Geheimniskrämerei hinsichtlich der Befunde ihrer Zuchttiere unerwünschten Spekulationen Tür und Tor öffnet. Eine zugegeben vage Hoffnung, aber eine Hoffnung.
  3. Das größte Problem: Eine Begrenzung der Deckakte für junge Rüden war nicht durchsetzbar, erschien den meisten Anwesenden nicht einmal diskussionswürdig. Da diese Begrenzung nicht nur im Hinblick auf die mögliche Ausbreitung von genetischen Defekten (verschiedenster Art!) durch junge unerkannte Merkmalsträger sinnvoll wäre, sondern auch insgesamt die von vielen Anwesenden geforderte Verbreiterung des Genpools fördern würde, gibt es keine zuchthygienisch sinnvolle Begründung für eine solche ablehnende Haltung. Fest steht jedoch, dass nur ein sehr geringer Anteil der Deckrüden von der Einschränkung betroffen wäre – nämlich die optimal vermarkteten "Championrüden". Warum eine solche (übrigens von führenden Haustiergenetikern weltweit geforderte) Begrenzung der Deckakte junger Rüden für „führende Züchter“ indiskutabel ist, mag sich jeder selbst erklären. Hier kann man nun tatsächlich nur noch an die Vernunft der Hündinnenbesitzer appellieren, und immer wieder über die (eigentlich allgemein bekannten) Gefahren eines Popular-Sire-Effekts aufklären.
  4. Besonderen Anlass zu kontroverser Diskussion bietet natürlich die Formulierung, dass das Ergebnis der Herzuntersuchung derzeit keinerlei Einfluss auf den Zuchteinsatz hat. Betrachtet man die durchaus schon bekannten Fakten zur Ausbreitung und Vererbung der DCM in einer Hunderasse (Dobermann, Irischer Wolfshund etc.), so erscheint diese Festlegung völlig unverständlich. Wenn man allerdings konsequent davon ausgeht, dass es sich um die Phase 1 (Datenerhebung) nach dem Phasenprogramm zur Bekämpfung erblicher Erkrankungen (Durchführungsbestimmung zur Zuchtordnung des VDH) handelt, ist diese Festlegung zwingend und logisch. Wie Züchter allerdings in Eigenverantwortung mit der Kenntnis solcher Ergebnisse umgehen ist eine andere Frage. Hier darf man vielleicht darauf vertrauen, dass kaum ein Züchter im Rahmen der geltenden Gewährleistungspflicht für seine Nachzucht das Risiko eingehen wird, mit nachweislich kranken Tieren gezüchtet zu haben.

 

Fazit:

Aus unserer Sicht macht es keinerlei Sinn, nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ zu handeln und gar wie an mancher Stelle geschehen aufgrund der hier diskutierten Unzulänglichkeiten zum Boykott dieser Datenerfassungsphase aufzurufen. Es ist zum Beispiel mehr als kontraproduktiv Doggenbesitzer, die sich nicht umfassend mit der Thematik beschäftigt haben, durch einige Schlagworte dazu zu bringen, ihre Doggen nicht beim CCler untersuchen zu lassen oder die Untersuchungsergebnisse absichtlich nicht der Datenbank zur Verfügung zu stellen. Im Gegenteil sind alle, die der Rassegesundheit dienen wollen, dazu aufgerufen, die Ergebnisse möglichst vieler älterer Doggen in den Datenpool eingehen zu lassen.

Das Thema sollte also ständig aber in objektiv-sachlicher Art und Weise in der öffentlichen Diskussion bleiben. Doggen.info wird sich bemühen, einen Teil dazu beizutragen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, welche Beschlüsse die nächste Hauptversammlung des zweiten Doggenzuchtvereins im VDH (KyDD) im Zusammenhang mit Herzuntersuchungen fassen wird. Es bleibt zu hoffen, dass ein gemeinsames Projekt unterstützt wird, züchterisch sinnvollere Rahmenbedingungen wären natürlich überaus wünschenswert. Sollten Doggenzüchter innerhalb des VDH jedoch längerfristig die Möglichkeit haben, sich einer Pflichtuntersuchung ihrer Tiere durch Vereinswechsel zu entziehen, dann wäre dies ein mehr als negatives Signal im Sinne unserer Doggen.

 

  *Redaktionelle Anmerkung: Dies ist eine Kurzzusammenfassung des Beschlusses, die sich auf die zuchthygienisch bedeutsamen Punkte bezieht. Einzelheiten zum Beispiel zu Übergangsregelungen im Hinblick auf die Anerkennung von bereits vorliegenden Herzultraschallergebnissen (auch von Kardiologen die nicht dem CC angehören) haben keinerlei förderlichen Einfluss auf die Datenerhebungsphase und sind damit für unsere Betrachtungsweise irrelevant. Ausführliche Informationen für Züchter, Deckrüdenhalter und alle Interessierten gibt dazu der DDC.