Countdown DCM IV - Ein Konzept für eine sinnvolle Zuchtpolitik - Antrag - Abstammungsanalyse für Zuchthunde

Zuchtzulassungs- und Körordnung
II. Zuchtzulassung
1. Voraussetzungen
Punkt 1.2. - Folgende Neuformulierung wird beantragt:

Das Ergebnis der Abstammungsanalyse durch DNA-Test muss zum Zeitpunkt der Zuchtzulassungsprüfung vorliegen. Die Blutprobe ist durch den entnehmenden Tierarzt direkt an das Zuchtbuchamt bzw. das für die Auswertung vom DDC 1888 e.V. beauftragte Institut einzusenden und dort auszuwerten. Der Elternschaftsnachweis ist in der Ahnentafel zu dokumentieren.

Begründung:
Die Verifizierung der Angaben in der Ahnentafel durch genetische Abstammungsanalyse gehört unter den heutigen Bedingungen zu den Routinemethoden der Molekularbiologie. Die objektiv gesicherte Abstammung aller Zuchthunde stellt ein Qualitätsmerkmal für den zuchtbuchführenden Rassehundeverband dar, ist dringend erforderlich für eine sinnvolle Auswahl der Paarungspartner durch die Züchter und sollte daher unabdingbare Voraussetzung für den Zuchteinsatz sein.

Auch die Erforschung und effiziente Bekämpfung erblicher Erkrankungen setzt eine absolute Sicherheit hinsichtlich der Abstammung der betroffenen Hunde voraus, da fehlerhafte Ahnentafeln hier dramatische zuchthygienische Folgen haben können.